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Fairkaufstraining e.U.Firmenbuch:376286mTelefon:+43 (0)664 / 535 61 61Telefax:+43 (0)2782 / 827 52E-Mail:office@fairkaufstraining.at
Originaltext»Fairkaufstraining.at»Startseite»Das Fairportal»Bedingungen
Quelle»http://www.fairkaufstraining.at/das-fairportal/bedingungen/
Pfad (Aktuelle Seite)»Startseite»Das Fairportal»

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma fairkaufstraining e.U. 3454 Guttenbrunn
(Im Folgenden kurz "Auftragnehmer" genannt.)

Stand vom 1.8.2012

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen (Folgeaufträge), somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird, bis zur Veröffentlichung aktualisierter Geschäftsbedingungen.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden  nur auf Geschäfte mit Unternehmern Anwendung.

2. Stellvertretung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden. 

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und vor allem die Teilnehmer von Trainings über die mit der Geschäftsleitung vereinbarten Ziele informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

5. Berichterstattung/Leistungserbringung

5.1 Der Auftraggeber erhält entsprechend dem Beratungsfortschritt Informationen. Die Wahl der Methode der Berichterstattung obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, schriftliche Berichte einzufordern, sofern diese nicht automatisch aufgrund auftragsbezogener Regelungen abgefasst werden. Die Kosten für diese Berichterstattung werden nach dem jeweils gültigen Stundentarif abgerechnet.

5.2. Spätestens mit der Abhaltung der Schlussbesprechung gilt der Vertrag von Seiten des Auftragnehmers als vollständig erfüllt.

6. Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7. Haftung / Schadenersatz

7.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 

7.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

7.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

7.5. Aufgrund der durch das Training hervorgerufenen Änderungen im Verhalten und der persönlichen Einstellung des Trainingsteilnehmers stehen dem Auftraggeber sowie dem etwaigen Kursteilnehmer keinerlei Haftungs- und Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer zu.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Für die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen innerhalb der Trainingsteilnehmer haftet der Auftragnehmer nicht.

8.2 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

8.3 Die Schweigepflicht reicht auch bis zu dem in Punkt 5.3. definierten Zeitpunkt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Dies umfasst jedoch nicht die Nennung des Namens des Auftraggebers zu Werbezwecken.

9. Honorar

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung von 2/3 des Honorars bei Vertragsabschluss sowie 1/3 des Honorars nach Wahl des Auftragnehmers bei Vertragserfüllung oder in Monatsabrechnungen zu gleichen Teilen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer ohne Abzüge sofort fällig. Die Zahlungsart ist auf der Rechnung angegeben.

9.2 Anfallende Barauslagen und Spesen, wie z.B. Kopierkosten, Fotos,  DVDs und sonstige Hilfsmaterialien sind nach Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Die Wahl eines angemessenen Transportmittels (das sind im Besonderen: eigenes KFZ (Kilometergeld), Bahnfahrt 1. Klasse, Business-Class Flugticket und/oder Mietwagen) sowie einer etwaigen Übernachtungsmöglichkeit (höchste am Erfüllungsort oder Reiseziel verfügbare Hotelkategorie) obliegt allein dem Auftragnehmer. Bei Buchung ganzer Seminartage ist die Reisezeit im vereinbarten Honorar inkludiert, bei kürzeren Seminaren wird der jeweils halbe gültige Stundensatz verrechnet.

9.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Dies gilt auch für den Fall fehlender oder falscher Informationen durch den Auftraggeber. 

9.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

9.5 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

9.6 Der Einzelunternehmer oder unterzeichnende Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet persönlich für die vereinbarten Honorare. Ebenso haftet der unterzeichnende Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit seinem persönlichen Vermögen für die gesamte Höhe des Honorars.

10. Kostenvoranschläge

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

11. Zahlungsverzug des Auftraggebers

11.1 Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

12. Dauer des Vertrages

Der Vertrag kann ungeachtet der Regelung in 5.3 jederzeit aus wichtigen Gründen von Seiten des Auftragnehmers ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Verträge mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Monaten können mit einer einmonatigen Kündigungszeit jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Bereits geleistete Anzahlungen gelten bei Kündigung durch den Auftraggeber als verfallen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.2 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (3454 Gutenbrunn 40). Abweichende vertragliche Regelungen bezüglich des Erfüllungsortes sind schriftlich möglich. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.